Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG

1.Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent oder Veranstaltungsverträge, sowie die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung auch über einen längeren Aufenthaltszeitraum, die mit MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

2.Vertragsschluss

⦁ Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber zustande. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

⦁ Tätigt der Vertragspartner eine Gruppenbuchung kommt ein sog. Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im Rahmen dieses Kontingentvertrages haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

⦁ Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als neun Zimmer im Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, schriftlich, über „meahotel.com“, über Mittler (z.B. sog. Online Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.

⦁ Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber dies ausdrücklich gestattet. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

  1. Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

⦁ Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

⦁ Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber erhalten, verursacht werden.

⦁ Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

⦁ Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

⦁ Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Danach kann MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).

  1. Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

⦁ Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

⦁ Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

⦁ Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens am Anreisetermin. Als Anreisetermin gilt 10:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als einem Monat (ab 30 Tage) wird lediglich der Betrag für den ersten Monat sofort vergütet. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens drei Tage nach Ablauf des vorangegangenen Monats vergütet. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

⦁ In allen weiteren Fällen ist der Zahlungsanspruch MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

⦁ Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

⦁ Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

⦁ Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber abgetreten werden.

⦁ Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG gegenüber nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

  1. Rücktritt, Stornierung, Reduzierung

⦁ Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts oder Kündigungsrecht und stimmt MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung zu zahlen

⦁ a) 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw.Reduzierung zwischen 89 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG zugeht

⦁ b) 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG zugeht

⦁ c) 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG zugeht

⦁ Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

⦁ Sofern MEA Hotel Trier GmbH & Co. die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

  1. Rücktritt / Kündigung MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG

⦁ MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn

⦁ der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt

⦁ die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist

⦁ der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht

⦁ der Vertragspartner den Namen MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht

⦁ vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG untervermietet werden

⦁ MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann.

⦁ MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

  1. Haftung, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

⦁ MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

⦁ Ausnahmsweise haftet MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,

  1. a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
  2. b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

⦁ Eine Haftung MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

⦁ Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern

⦁ Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.

⦁ Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.

⦁ Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

⦁ Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen Koncept aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

⦁ Die Hotelräume bei MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG sind Nichtraucher-Räume. Deshalb ist das Rauchen innerhalb des gesamten Gebäudes zu jedem Zeitpunkt untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann Koncept erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Hotelzimmer in Höhe von mindestens 500 € EUR in Rechnung stellen. MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG behält sich vor, etwaige Kosten die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu stellen.Im Fall eines mutwillig oder fahrlässig ausgelösten Feueralarms wird MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG erforderlichenfalls Kosten in Höhe von mindestens 1.500,00 € EUR in Rechnung stellen

⦁ Die Tierhaltung im gemietet Hotelzimmer ist nur bei vorheriger Ankündigung erlaubt.

⦁ Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der in Textform MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG. Im Falle eines Verstoßes ist MEA Hotel Trier GmbH & Co. berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 100,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.

  1. Zutritt

⦁ MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG ist berechtigt, das gemietete Hotelzimmer zur Reinigung und zum Wäschewechsel sowie nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen, zu betreten. Bei Gefahr ist MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG auch zum Betreten des Hotelzimmer ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.

⦁ Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

⦁ Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.

⦁ Bei vermittelten Leistungen (keine Pauschalreise) haftet MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

⦁ Bei einer Pauschalreise ist die Haftung MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit MEA Hotel Trier GmbH & Co. KG für einen dem Vertragspartner entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

⦁ Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Hotelbetriebs.

⦁ Es gilt deutsches Recht.

⦁ Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Trier als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.

  1. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs.

⦁ ODR-VO und § 36 VSBG Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/Unsere E-Mail-Adresse lautet: admin@meahotel.com. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. TRIER, 6.Juli 2023

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